KG-act. 3 S. 5). Bei einem Streitwert von Fr. 20‘000.00 bis Fr. 50‘000.00 beträgt das Grundhonorar Fr. 1‘650.00 bis Fr. 6‘600.00 (§ 8 Abs. 2 GebTRA). Im Berufungs- und im Revisionsverfahren beträgt das Honorar 20 bis 60 % der in den §§ 8 und 9 festgesetzten Ansätze, wobei der noch vor der Berufungs- und Revisionsinstanz in Frage kommende Streitwert massgebend ist (§ 11 GebTRA).