der de-minimis-Regel entspricht, Geringfügiges nicht rechtlich zu erfassen. Auch die Botschaft erklärte, in „Gebieten, die durch eine markante und umfassende Bodenverschiebung gekennzeichnet sind, drängt sich eine von den allgemeinen Grundsätzen abweichende Ordnung auf“ (Botschaft zum Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht [BGBB] sowie zum Bundesgesetz über die Teilrevisionen des Zivilgesetzbuches (Immobiliarsachenrecht) und des Obligationenrechts (Grundstückkauf) vom 19. Oktober 1988, BBl 1988 III 953 ff., 1071, nachfolgend: Botschaft 1988). „Markant“ heisst nach allgemeinem Sprachgebrauch „stark ausgeprägt“ (Duden).