Zudem errechnet sich aus der absoluten Verschiebung der neuen Vermessungspunkte von 10-14 cm im Zeitraum von 16 Jahren wiederum lediglich eine Veränderung von 0.625-0.875 cm, was nach wie vor unter dem Richtwert der Empfehlungen liegt. Zwar bestreiten auch die Berufungsführer nicht, dass seit der ersten Vermessung im Jahr 1937 de facto Bodenverschiebungen stattfanden und solche mutmasslich auch in Zukunft weiter stattfinden werden. Allerdings können die absoluten Verschiebungswerte nicht darüber hinwegtäuschen, dass die jährlichen Bewegungen nur gering ausfallen.