d) Bei den in den Empfehlungen statuierten Vorgaben handelt es sich schon dem Wortlaut nach um Richtwerte, also nicht um starre Grenzwerte (vgl. S. 10: „ca. 1 cm / Jahr“). Grundsätzlich schliessen die Empfehlungen nicht a priori aus, dass auch unter einem Zentimeter pro Jahr liegende Bodenverschiebungen, zumindest solche, welche nur knapp unter dem Richtwert oder in einer Bandbreite um diesen herum liegen, als solche ausgeschieden werden können, soweit die übrigen wirtschaftlichen und technischen Kriterien erfüllt sind.