Somit hätten sich die Fixpunkte in den Zeiträumen zwischen 1937 und 1998 sowie zwischen 1998 und 2014 mit einer ähnlichen Verschiebungsgeschwindigkeit pro Jahr bewegt. Auch die im Jahr 1998 neu erstellten Fixpunkte hätten sich im gleichen Ausmass hangabwärts bewegt. Aufgrund der Koordinatendifferenzen ergebe sich, dass in den erwähnten Zeiträumen permanente, grossflächige, hangabwärts gerichtete gleitende Geländeverschiebungen stattgefunden hätten (angefocht. Einspracheentscheid E. 4.2-4.4).