Bei der Annahme einer seit der Erstvermessung im Jahr 1937 gleichmässigen Bodenbewegung würden die Verschiebungsgeschwindigkeiten etwa 0.6-0.8 cm pro Jahr betragen. Mit der derzeit laufenden Erneuerung der amtlichen Vermessung seien die im Jahr 1998 Kantonsgericht Schwyz 7