b) Der Berufungsgegner erwog, dass im Jahr 1998 mit der Erneuerung der Informationsebene Fixpunkte der amtlichen Vermessung der Gemeinde Schwyz die Koordinaten von bestehenden Fixpunkten mit GPS-Messungen neu bestimmt worden seien. Im Gebiet Loo, Halteli, Chlösterli hätten GPS- Messungen Koordinatendifferenzen von 40-50 cm in Hangrichtung talwärts ergeben. Als Ursache für die Differenzen seien bereits damals nur Geländebewegungen in Frage gekommen. Bei der Annahme einer seit der Erstvermessung im Jahr 1937 gleichmässigen Bodenbewegung würden die Verschiebungsgeschwindigkeiten etwa 0.6-0.8 cm pro Jahr betragen.