Als weitere (technische Kriterien) muss die Rutschung noch wirksam und nicht vollständig zum Stillstand gekommen sein und die Rutschvektoren haben in etwa in der Falllinie zu verlaufen. Schliesslich sehen die Empfehlungen vor, dass auch die Stauchungszone in den Perimeter einzubeziehen ist (Empfehlungen Ziff. 3.1.3 S. 11). Die Empfehlungen sollen dazu beitragen, dass „in der ganzen Schweiz das Verfahren für die Ausscheidung von Gebieten mit dauernden Bodenverschiebungen nach einheitlichen Kriterien und Massstäben erfolgt und damit unterschiedliche Behandlungen in den Kantonen und Gemeinden, wie heute zum Teil der Fall, vermieden werden können“ (Empfehlungen Ziff. 1.2 S. 4).