Die Empfehlungen der Konferenz der Kantonalen Vermessungsämter (KKVA) zur Behandlung von dauernden Bodenverschiebungen in der Amtlichen Vermessung (Vi-BB 4.9; nachfolgend Empfehlungen) definieren diese als „permanente grossflächige (mehrere Grundstücke und mehrere Hektaren umfassende), hangabwärts gerichtete gleitende Bewegungen. Sie verlaufen langsam und über grössere Zeiträume“ (Empfehlungen Ziff. 3 S. 10). Als massgebliche Kriterien für die Ausscheidung nennen die Empfehlungen unter Hinweis auf den vorstehend zitierten Basler Kommentar einerseits wirtschaftliche Kriterien wie die Bodenbedeckung, die Bodennutzung sowie den Wert der betroffenen Grundstücke (Empfehlungen Ziff.