Mit Verfügung vom 29. Dezember 2017 vereinigte die Verfahrensleitung die Verfahren ZK2 2017 112-121 (KG-act. 2). Mit Berufungsantwort vom 2. Februar 2018 beantragte das Amt für Vermessung und Geoinformation (nachfolgend Berufungsgegner), die Berufungen seien abzuweisen und die betroffenen Grundstücke im Perimeterplan „Gebiet Loo, Halteli, Obdorf“ zu belassen, unter solidarischer Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Berufungsführer (KG-act. 3). Am 22. Februar 2018 reichten die Berufungsführer eine unaufgeforderte Stellungnahme zur Berufungsantwort ein (KG-act. 7), wozu sich der Berufungsgegner mit Eingabe vom 12. März 2018 vernehmen liess (KG-act. 11).