1. Die Grundstücke Kat.-Nrn. zz, yy, ww, vv, uu, tt, ss, rr, qq, pp seien aus dem Perimeterplan für Gebiete mit dauernden Bodenverschiebungen, Gebiet: “Loo, Halden, Obdorf“ zu streichen und nicht als Gebiete mit dauernden Bodenverschiebungen ins Grundbuch aufzunehmen; 2. Bei den in Antrag 1 genannten Grundstücken sei auf die Eintragung der Anmerkung „Gebiet mit dauernder Bodenverschiebungen“ im Grundbuch zu verzichten;