1. Die Einsprachen werden teilweise gutgeheissen. In der Anmeldung zur Eintragung der Anmerkung „Gebiet mit dauernden Bodenverschiebungen“ im Grundbuch wird bei den Grundstücken der Einsprecher der Hinweis angebracht, dass es sich um tiefgründige, kaum wahrnehmbare Bodenverschiebungen mit durchschnittlichen Geschwindigkeiten kleiner 1 cm pro Jahr handelt. Im Übrigen werden die Einsprachen abgewiesen. 2. Verfahrenskosten werden keine erhoben. 3.-5. [Rechtsmittel und Zustellung].