4. Zufertigung an A.________ (1/R) und die Vorinstanz (2/R, für sich und den B.________) sowie nach definitiver Erledigung an die Vorinstanz (1/R, mit den Akten) und die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv). Namens der 2. Zivilkammer Der Kantonsgerichtspräsident Der Gerichtsschreiber Versand 12. April 2017 rfl