Mit Verfügung vom 29. Dezember 2016 wies ein anderer Einzelrichter am Bezirksgericht March das Ausstandsgesuch ab. Mit rechtzeitiger Beschwerde vom 23. Januar 2017 beschwert sich der Gesuchsteller beim Kantonsgericht und beantragt, sein Gesuch gutzuheissen. Der Gesuchsgegner beantragt, die Beschwerde abzuweisen (KG-act. 4). Die Gegenpartei im Scheidungsverfahren nahm am 10. Februar 2017 Stellung (KG-act. 7). Der Beschwerdeführer liess sich danach nicht mehr vernehmen. Kantonsgericht Schwyz 3