Am 10. Oktober 2016 gab A.________ gegen B.________ ein Ausstandsgesuch für das hängige Scheidungsverfahren und zukünftige Massnahmebegehren bei der Post auf (Vi-act. I/1). In diesem Gesuch listete er verschiedene Vorfälle beginnend im Jahr 2011 bis zur erwähnten Verweigerung der Entgegennahme des Kindesschutzbegehrens auf und stellt eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauchs in Aussicht. Mit Eingabe vom 3. November 2016 ergänzte er das Gesuch und rügt die Verhandlungsführung und Beweiserhebung des B._____