cc) Betreffend die Stabilität ist zu beachten, dass der Gesuchsgegner nach seinen eigenen Angaben zu 100 % arbeitstätig und regelmässig ab 07.30 Uhr mit dem Zug ab Wollerau unterwegs ist. Er soll auch später zur Arbeit gehen oder von Zuhause aus arbeiten können (Vi-act. D7, S. 6 oben). Nach den Angaben der Gesuchstellerin soll der Gesuchsgegner morgens um 07.00 Uhr aus dem Haus gehen und abends zwischen 19.00 Uhr und 20.00 Uhr wieder nach Hause kommen (KG-act. 7, S. 6 Ziff. 7.2). Die Gesuchstellerin ist im Alltag in erster Linie um die Haushaltführung und Kinderbetreuung besorgt. Sie ging seit der Geburt der Kinder offenbar keiner Erwerbstätigkeit mehr nach (Vi-act.