Überdies wurde die Gesuchstellerin wegen pflichtwidrigen Verhaltens bei einem Unfall und Nichtanpassens der Geschwindigkeit an die Umstände, begangen am 16. Dezember 2015 auf der Autobahn, mit einer Busse von Fr. 1‘000.00 bestraft. Hierfür sah das Verkehrsamt Schwyz, ausgehend von einer mittelschweren Verkehrsregelverletzung, einen viermonatigen Führerausweisentzug und der Besuch des Verkehrsunterrichts vor, da es sich seit dem Jahre 2010 bereits um die vierte Administrativmassnahme handle (Vi-act. D27.1). Indessen steht – entgegen dem Vorbringen des Gesuchsgegners (vgl. KG-act. 1, S. 6 Ziff.