Tagessätzen zu je Fr. 60.00 und einer Busse von Fr. 700.00 verurteilt. Auch hatte dies einen dreimonatigen Führerausweisentzug zur Folge (Vi-act. D22.3 - D22.5). Überdies wurde die Gesuchstellerin wegen pflichtwidrigen Verhaltens bei einem Unfall und Nichtanpassens der Geschwindigkeit an die Umstände, begangen am 16. Dezember 2015 auf der Autobahn, mit einer Busse von Fr. 1‘000.00 bestraft.