bringe mit ihren Widersprüchlichkeiten die Kinder durcheinander (vgl. angef. Verfügung, E. 3.2 S. 11 f.; Vi-act. D26, S. 3 f. Ziff. 7 und 9). Zu ergänzen ist, dass nach den Beobachtungen von Frau N.________ sich vor allem der Gesuchsgegner mit den Kindern beschäftige, den grössten Teil der Erziehungsarbeit übernehme und versuche, Struktur in den Alltag zu bringen. Er beaufsichtige sie bei Tisch, spiele mit ihnen, sorge dafür, dass die Kinder morgens pünktlich zum Kindergarten bzw. zur Schule kämen und versuche, sie zu vorgegebenen Schlafenszeiten ins Bett zu bringen (Vi-act. D26, S. 4 Ziff. 8 und 10).