Die Gesuchstellerin wendet ein, die Fortführung der jetzigen Situation gefährde das Kindeswohl. Die Kinder wollten bei der Mutter leben. Es sei hinreichend dokumentiert, dass die Parteien weder fähig noch bereit seien, miteinander in Kinderbelangen zu kommunizieren und zu kooperieren. Damit könne Kantonsgericht Schwyz 9