b) Im Rahmen der vorliegend anzuwendenden Offizialmaxime nach Art. 296 Abs. 3 ZPO, wonach das Gericht ohne Bindung an die Parteianträge Kantonsgericht Schwyz 7 entscheidet, steht es in der Disposition der Parteien, ob sie ein Rechtsmittel ergreifen wollen und in welchem Umfang (BGE 137 III 617 E. 4.5.3 S. 620).