B. Gegen diese Verfügung erhob der Gesuchsgegner mit Eingabe vom 23. Dezember 2016 Berufung mit dem Rechtsbegehren, es sei Ziffer 4 des Dispositivs des vorinstanzlichen Entscheids vom 12. Dezember 2016 aufzuheben und es seien die Kinder der Parteien, E.________ und F.________ unter die alternierende/gemeinsame Obhut der Parteien zu stellen. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich 8 % gesetzlicher Mehrwertsteuer zu Lasten der Gesuchstellerin (KG-act. 1).