Der Beistand hat: a) die Parteien in ihrer Sorge um E.________ und F.________ umfassend mit Rat und Tat zu unterstützen, b) den regelmässigen Kontakt der Parteien mit der Schule zu fördern, c) die Kooperation der Parteien mit der Schule zu überwachen, Kantonsgericht Schwyz 5