5.2 [Feiertagsbesuchsrecht Gesuchsgegner.] 5.3 [Ferienbesuchsrecht Gesuchsgegner.] 5.4 [Ferienbesuchsrecht Gesuchstellerin.] 5.5 [Übriges Ferienbesuchsrecht.] 6. Die Kindesschutzbehörde wird beauftragt, für die Kinder E.________ und F.________ gestützt auf Art. 308 ZGB einen Beistand zu ernennen. Der Beistand hat: a) die Parteien in ihrer Sorge um E._____