1. [….] 2. [….] 3. [….] 4. Die Kinder der Parteien, E.________ und F.________werden unter die Obhut der Gesuchstellerin gestellt. 5.1. E.________ und F.________ werden zu folgenden Zeiten vom Gesuchsgegner betreut: - in den ungeraden Kalenderwochen von Donnerstag, 16.00 Uhr bzw. Schulschluss am Nachmittag, bis Sonntag, 18.00 Uhr; - in geraden Kalenderwochen von Mittwoch, 12.00 Uhr bzw. Schulschluss am Mittag, bis Donnerstag, 14.00 Uhr bzw. Schulbeginn am Nachmittag. 5.2 [Feiertagsbesuchsrecht Gesuchsgegner.