Der Einzelrichter eröffnete für den ersten, sich auf Art. 367 Abs. 2 OR und den zweiten, auf Art. 366 Abs. 2 OR stützenden Antrag zwei separate Dossiers (ZES 2012 172a und 172b). Die C.________AG nahm zum Gesuch am 28. Januar 2013 Stellung und machte unter anderem geltend, Art. 366 OR beziehe sich auf die Zeit während der Ausführung des Werks und Art. 367 auf die Zeit nach Ablieferung des Werks, weshalb sich die Gesuchsgegnerin nicht Kantonsgericht Schwyz 3