__[…], (a) mit Bezug auf die Dichtigkeit der Unterniveaugaragen (Wände, Böden, Zufahrtsrampen, Lift- und Lichtschächte) des Süd-, Zwi- schen- und Towertrakts (inkl. Differenzierung zwischen statischen und nicht-statischen Rissen), (b) mit Bezug auf Einhaltung der vertraglich mit 36 cm (+/- 12 mm) vereinbarten Dicke der Decken über den Unterniveaugaragen des Süd- und Zwischentrakts, und (c) mit Bezug auf die Höhen- bzw. Tiefenabweichungen […von vertraglichen in Schalungsplänen festgelegten Nivellierungen]