4. a) Das Gesuch der Beschwerdegegnerin 2 um unentgeltliche Prozessführung für das Beschwerdeverfahren wird gutgeheissen und Rechtsanwalt lic. iur. E.________ als ihr unentgeltlicher Rechtsvertreter bestellt. b) Die der Beschwerdegegnerin 2 auferlegten Kosten für das Beschwerdeverfahren von Fr. 250.00 werden einstweilen auf die Kantonsgerichtskasse genommen. c) Rechtsanwalt lic. iur. E.________ wird für das Beschwerdeverfahren aus der Kantonsgerichtskasse mit Fr. 350.00 (inkl. Auslagen und 8 % MWST) entschädigt.