Sie reichte hierzu das Berechnungsblatt der Ergänzungsleistungen der Ausgleichskasse ein (KG-act. 13/1). Die dringend notwendigen Ergänzungsleistungen würden ihr aufgrund der unverteilten Erbschaft nicht gewährt, sondern es werde ihr ein fiktiver Vermögensertrag von Fr. 5‘989.00 angerechnet. Es verbleibe daher ein jährlicher Fehlbetrag von Fr. 2‘028.00. Kantonsgericht Schwyz 16