Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 1‘000.00 sind somit der Beschwerdeführerin zur Hälfte (Fr. 500.00) und den Beschwerdegegnern je zu einem Viertel (je Fr. 250.00) aufzuerlegen. Die Beschwerdeführerin leistete einen Kostenvorschuss von Fr. 1‘000.00. Praxisgemäss bezieht das Kantonsgericht die Verfahrenskosten vom geleisteten Kostenvorschuss.