schwerdegegners 1 und lasse sich von diesem vertreten (Vi-act. 7). Nachdem sie zwischenzeitlich Herrn H.________ als weiteren Vertreter ernannt (Viact. 18, S. 1) und erklärt hatte, sie nehme vom Prozess Abstand und unterziehe sich im Voraus dem Ergebnis, verlange aber die Herausgabe von Schmuck (Vi-act. 19), entzog sie sowohl H.________ (Vi-act. 30) als auch dem Beschwerdegegner 1 die Vertretungsvollmacht und nahm wieder selber am Prozess teil (Vi-act. 53, S. 2). Mit Schreiben vom 13. März 2016 teilte Rechtsanwalt lic. iur. E.________ mit, er sei von der Beschwerdegegnerin 2 mandatiert worden und ersuchte um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege (Viact. 54).