Das Verhältnis von Obsiegen und Unterliegen zwischen dem Beschwerdegegner 1 und der Beschwerdeführerin ist demnach anhand dieser unterschiedlichen Varianten zu ermitteln. Die Beschwerdegegnerin 2 reichte gemeinsam mit der Beschwerdeführerin die Klageantwort ein (Vi-act. 5), erklärte kurz danach aber, sie wechsle auf die Seite des Be- Kantonsgericht Schwyz 7