C.________ (nachfolgend Beschwerdegegner 1) reichte am 9. Januar 2017 die Beschwerdeantwort ein (KG-act. 10) und D.________ (nachfolgend Beschwerdegegnerin 2) am 20. Januar 2017 (KG-act. 13). Beide beantragten, die Beschwerde sei unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beschwerdeführerin abzuweisen. Die Beschwerdeführerin nahm am 31. Januar 2017 Stellung zu den Eingaben der Gegenparteien (KG-act. 15).