1. a) Am 28. Juli 2014 reichte C.________ gegen D.________ und A.________ Erbteilungsklage mit folgenden Rechtsbegehren ein (Vi-act. 1): 1. Es sei der Nachlass von F.________, wohnhaft gewesen G.________ festzustellen. 2. Es sei die Erbteilung vorzunehmen unter Berücksichtigung von Gesetz und der letztwilligen Verfügung der Erblasserin F.________ sel. vom 1. März 2007. 3. Die Liegenschaft G.________ in Brunnen (Kat. Nr. XX/Haus und Magazin) sei gestützt auf die letztwillige Verfügung der Erblasserin dem Kläger in Anrechnung an seinen Erbteil zu Alleineigentum zuzuweisen.