In der Beschwerdeantwort führte die Klägerin weiter aus, die Tarife für Ambulanztransporte seien kantonal geregelt. Auch der in Frage stehende Transport sei gemäss dem geltenden Tarifvertrag (Leistungen für medizinisch notwendige Transporte und Rettungen gemäss KVG) abgerechnet worden, welcher von der Regierung des Kantons Graubünden genehmigt worden sei (KG-act. 7 S. 1).