6. Zufertigung an Rechtsanwalt B.________ (2/R), an Rechtsanwältin D.________ (2/R; z. K.) und an die Gerichtspräsidentin am Bezirksgericht Schwyz (1/A) sowie nach definitiver Erledigung an die Gerichtspräsidentin am Bezirksgericht Schwyz (1/R, unter Rückgabe der Akten) und an die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv). Namens der 2. Zivilkammer Der Kantonsgerichtsvizepräsident Die Gerichtsschreiberin Versand 16. August 2017 rfl