Beteiligter“ einverstanden erklärte. Angesichts des beachtlichen Umfangs der Machbarkeitsstudie scheint der in der „Vereinbarung über befristete Beteiligung an Architekturleistungen“ genannte „Beteiligungspreis“ in der Höhe von Fr. 70‘000.00 im Übrigen auch nicht ausgeschlossen zu sein (Vi-act. BB 7 und 8).