, E.________“ bezeichnet und einen „Beteiligungspreis“ von Fr. 70‘000.00 aufführt (Viact. BB 7). Wie im Kontoauszug des Beschwerdeführers vom Mai 2014 ersichtlich ist, bezahlte er der Beklagten am 8. Mai 2014 einen Gesamtbetrag von Fr. 70‘000.00 unter Bezugnahme auf die vorgenannten Rechnungen mit vier Überweisungen à jeweils Fr. 17‘500.00 (Vi-act.