BB 8) im Recht. Die Mach- barkeits- bzw. Projektstudie erstreckt sich über 19 DIN-A3-Seiten und umfasst nebst einem Vorprojekt für drei Mehrfamilienhäuser inklusive Visualisierungen auch eine Renditeberechnung auf Basis der Mietzinserwartungen (Viact. BB 8). Ausserdem reichte die Beklagte eine „Vereinbarung über befristete Beteiligung an Architekturleistungen“ datierend vom 5. Mai 2013 ein, welche den Beschwerdeführer als „Auftraggeber resp. Beteiligter“ einer Machbarkeitsstudie betreffend die „MFH-Überbauung F.________, E.________“ bezeichnet und einen „Beteiligungspreis“ von Fr. 70‘000.00 aufführt (Viact.