b) Gegen diese Verfügung erhob die A.________ (nachfolgend Beschwerdeführerin) am 15. Juli 2016 Beschwerde beim Kantonsgericht Schwyz mit folgenden Anträgen (KG-act. 1): 1. Es sei die Verfügung des Bezirksgerichts March vom 8. Juli 2016 aufzuheben und das Kautionsbegehren des Beschwerdegegners vollumfänglich abzuweisen. 2. Es sei der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich 8 % MWST zu Lasten des Beschwerdegegners.