Mit Eingabe vom 1. Juni 2016 nahm C.________ seinerseits nochmals Stellung (Vi-act. G/3). Der Einzelrichter am Bezirksgericht March forderte mit Verfügung vom 8. Juli 2016 die A.________ auf, eine Prozeskaution in Höhe von Fr. 2‘800.00 zu leisten (angef. Verfügung vom 8. Juli 2016, KG-act. 1/1).