1. a) Mit Eingabe vom 9. März 2016 stellte die A.________ beim Bezirksgericht March ein Revisionsgesuch mit dem Rechtsbegehren, die Verfügung des Bezirksgerichts March vom 11. August 2014 sei aufzuheben und das Gesuch von C.________ vom 20. Februar 2013 vollumfänglich abzuweisen (Viact. A). Am 13. Mai 2016 beantragte C.________, die A.________ sei zu verpflichten, eine Sicherheit für die Parteientschädigung von mindestens Fr. 2‘880.00 zu leisten (Vi-act. G/1). Zu dieser Eingabe nahm die A.________ am 18. Mai 2016 Stellung und trug auf Abweisung des Gesuchs um Sicherheitsleistung an (Vi-act. G/2). Mit Eingabe vom 1. Juni 2016 nahm C._____