hat der Kantonsgerichtsvizepräsident, Kantonsgericht Schwyz 2 nachdem sich ergeben und in Erwägung: - dass der Einzelrichter am Bezirksgericht Höfe mit Verfügung vom 21. Juni 2016 das Gesuch der Gesuchstellerin um Absetzung der Liegenschaftsverwalterin G.________ gmbh abwies; - dass die Gesuchstellerin gegen diese Verfügung mit Eingabe vom 7. Juli 2016 Berufung erhob (KG-act. 1);