4. a) Der Gesuchsgegner ist berechtigt, die von ihm ab 01.03.2014 bis 29.02.2016 geleisteten monatlichen Zahlungen von jeweils monatlich Fr. 12‘963.70 (zuzüglich Kinder- bzw. Ausbildungszulagen) an die Kinder- und Ehegattenunterhaltsverpflichtungen anzurechnen. Kantonsgericht Schwyz 44