e) aa) Zusammenfassend sind im Vergleich zum vorinstanzlichen Entscheid in der monatlichen Bedarfsrechnung der Gesuchstellerin lediglich die Positionen „Steuern“ um Fr. 280.00 sowie – ab 1. Januar 2017 – die „Krankenkassenprämien“ um Fr. 32.45 zu erhöhen (vgl. E. 2.3a und E. 2.3b vorne).