Der Verkehrswert der von der Gesuchstellerin bewohnten Liegenschaft beträgt unbestrittenermassen 1.306 Millionen Franken. Ein Prozent würden Fr. 13‘060.00 im Jahr bzw. Fr. 1‘088.35 entsprechen. Der Eigenmietwert derselben Liegenschaft belief sich insbesondere in den Jahren 2008 und 2009 auf jeweils Fr. 29‘660.00 pro Jahr (Vi-KB I/6 und I/7, jeweils S. 13). 20 % davon entsprächen Fr. 5‘932.00 bzw. Fr. 494.35 pro Monat. Es erscheint somit nicht unangemessen, dass die Vorinstanz unter dem Titel „Liegenschaftsunterhaltskosten“ lediglich Fr. 14‘400.00 pro Jahr bzw. Fr. 1‘200.00 pro Monat in den Bedarf der Gesuchstellerin aufnahm.