c) Die Vorinstanz reduzierte den von der Gesuchstellerin geltend gemachten Liegenschaftsunterhalt von Fr. 22‘800.00 auf Fr. 14‘400.00 pro Jahr bzw. auf Fr. 1‘200.00 pro Monat. Zur Begründung führt sie im Wesentlichen aus, die Fr. 22‘800.00 gründeten auf den Kosten des durchschnittlichen Liegenschaftsunterhalts der vier Jahre 2009 bis 2011 (recte: 2012). Diese Zeitspan- Kantonsgericht Schwyz 28