Ausserdem handelt es sich dabei um ein Novum, womit der Gesuchsgegner nicht gehört werden kann, zumal er die Novenvoraussetzungen nach Art. 317 ZPO nicht darlegt, wonach neue Tatsachen und Beweismittel nur noch berücksichtigt werden, wenn sie ohne Verzug vorgebracht werden und trotz zumutbarer Sorgfalt nicht schon vor erster Instanz vorgebracht werden konnten (vgl. E. 1c vorne).