Denn die Gesuchstellerin führte in ihrem vorsorglichen Massnahmegesuch vom 28. Februar 2014 (S. 15 Ziff. 34) aus, bis und mit Juli 2013 (hervorgehoben durch den Gerichtsschreiber) seien monatliche Hypothekarzinsen von Fr. 2‘659.10 angefallen und habe die Hypothek mit Fr. 833.30 pro Monat amortisiert werden müssen. Die Parteien hätten im Juli 2013 einen neuen Hypothekarvertrag betreffend die Liegenschaft in Altendorf abgeschlossen, dessen Hypothekarzins an den Libor-Zinssatz geknüpft und aktuell ausserordentlich tief sei. Die Bank könne den Hypothekarzins aber alle drei Monate an die Entwicklung des Libor-Zinssatzes anpassen.