Für das Jahr 2010 liegen keine solchen Zahlen im Recht. Indessen steht fest, dass damals – neben speziellen Unterhaltskosten in der Höhe von Fr. 105‘383.00 – gewöhnliche Unterhaltskosten von Fr. 29‘523.00 geltend gemacht wurden (Vi-KB I/24). Da nach dem Gesagten die Liegenschaftsunterhaltskosten im Jahre 2012 im Vergleich zu den vorangehenden Kantonsgericht Schwyz 24